Petitionsentwurf „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“

Der Petitionsentwurf „Nachhaltigkeit im Grundgesetz verankern“ wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21 NRW) gemeinsam mit der Regionalen Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategien West (RENN.west), RENN.süd, RENN.mitte, Zukunftsfähiges Thüringen e.V., Berlin 21 e.V. und Brandenburg 21 e.V. eingebracht. Mit genügend Stimmen kann die LAG den Vorschlag ausarbeiten und offiziell beim Petitionsausschuss des Bundestages einreichen, wo er geprüft und schließlich zur Unterschrift freigegeben wird.

Dafür braucht sie – falls Ihr dem Anliegen zustimmt – bis zum 26.07.2020 Eure Unterstützung!

Warum ist eine Verankerung von Nachhaltigkeit ins Grundgesetz wichtig?
„Die Aufnahme ins Grundgesetz ist notwendig und überfällig, weil die deutsche Politik das Nachhaltigkeitsprinzip bisher unzulänglich umsetzt. Eine Verankerung von Nachhaltigkeit im Grundgesetz schaffe „juristische Verbindlichkeit” bzw. einen normativen Gestaltungsauftrag und eine „erhöhte politische Durchschlagskraft” des Prinzips, zeigt sich auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, in dem Gutachten „Nachhaltigkeit als Verfassungsprinzip“ überzeugt.“

Hier könnt Ihr über den Vorschlag abstimmen

Dass eine Verankerung von Nachhaltigkeit in der Verfassung möglich ist, zeigen bereits mehrere europäische (Bundes-)Staaten, darunter Schweden und Albanien sowie einige Regionen in Österreich, Italien, Spanien und der Schweiz. In Deutschland geht das Bundesland Hessen mit gutem Beispiel voran: 2018 hat es Nachhaltigkeit als Staatsziel in seine Landesverfassung aufgenommen.

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