Mehrwegangebotspflicht ab 2023 – was Gastronom*innen jetzt beachten müssen | Recyclist

„Morgens auf dem Arbeitsweg schnell einen Kaffee to go, Mittagessen zum Mitnehmen beim Lieblingsitaliener, abends der abgepackte Salat … Nicht erst seit der Pandemie wünschen Konsument*innen die praktische Option, Getränk oder Speise zum Mitnehmen zu bekommen. Die Kehrseite ist ein riesengroßer Berg Einwegverpackungen, die eine sehr geringe Nutzungsdauer haben, wertvolle Ressourcen verbrauchen und häufig das Stadtbild verunstalten. Das soll sich in weniger als 9 Monaten ändern. Ab dem 1. Januar 2023 tritt eine Novelle im Verpackungsgesetz in Kraft, die den Einweg-To-go-Verpackungen an den Kragen will.“

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