Im aktuellen Newsletter unseres Botschafters „Bienenretter“ verkünden sie gute Nachrichten: „Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Notfallzulassungen für die schädlichen Neonicotinoid-Pestizide am 19. Januar für rechtswidrig erklärt. Zwar besteht seit 2018 in der EU ein Verbot für alle Anwendungen von Neonicotinoiden im Freien, jedoch ließ die „Ausnahmegenehmigung für Notfälle“ ein Schlupfloch für die Mitgliedsstaaten zu. In der Vergangenheit haben wir immer wieder auf dieses Hintertürchen hingewiesen und dass es sich daher nur um ein „Teil-Verbot“ handle.
Das Schlupfloch wurde so reichlich genutzt, dass in der Praxis nach Auffassung der Richter quasi kein Verbot bestand mit fatalen Folgen für Bienen und andere Insekten. Das war rechtswidrig! Damit ist jetzt Schluss, sagt der EuGH. Ein „Verbot“ muss auch ein Verbot sein…“
Zum Artikel kommst du hier.
Zur Webseite von unserem Botschafter „Bienenretter“ kommst du hier.
Einen weiteren Artikel zum Thema Bienen in Frankfurt findest du hier.