Verfassungsgericht: Klimaschutzgesetz geht nicht weit genug

Sicher habt Ihr auch schon vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz von 2019 gehört oder gelesen.

Das Urteil geht zurück auf eine Klage vieler Organisationen und Einzelpersonen, unter Anderen Fridays for Future und BUND. In dem Gesetz sind lt. Verfassungsgericht lediglich bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen. Ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung der Jahre ab 2031 fehlten. Wer sich kurz Einblick und Überblick verschaffen möchte: Beiträge dazu auf tagesschau.de und in der Frankfurter Rundschau.

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