Bundeskabinett beschließt Abschaffung von Paragraf 219a | Zeit Online

„Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch beschlossen. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hervor. Das Papier muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Der Paragraf 219a verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Ärztinnen und Ärzte dürfen deswegen keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.“ Weiterlesen

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